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Allgemeine Bedingungen für Trainingsveranstaltungen der Bosch Rexroth AG

1. Geltung
Alle unsere Trainings werden auf der Grundlage dieser Allgemeinen Bedingungen für Trainingsveranstaltungen der Bosch Rexroth AG in Ergänzung zu den Allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen der Bosch Rexroth AG angeboten, soweit nicht im Einzelfall schriftlich abweichende Vereinbarungen getroffen sind. Dies gilt sowohl für die im aktuellen Trainingsprogramm aufgeführten Veranstaltungen als auch für nicht im Trainingsangebot enthaltene Sonderveranstaltungen.
Von diesen Allgemeinen Bedingungen für Trainingsveranstaltungen der Bosch Rexroth AG in Ergänzung zu den Allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen der Bosch Rexroth AG abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit.

2. Anmeldung (1)
Die Bestellung einer Sonderveranstaltung bzw. die Teilnahmeanmeldung zu einer Veranstaltung des aktuellen Trainingsprogramms hat in Schriftform durch den Auftraggeber zu erfolgen. Mit der Bestellung einer Sonderveranstaltung bzw. Anmeldung eines Teilnehmers werden die vorliegenden Geschäftsbedingungen anerkannt. Die Bestellung einer Sonderveranstaltung bzw. Anmeldung eines Teilnehmers durch den Auftraggeber ist in jedem
Fall verbindlich. Ist die Veranstaltung bereits ausgebucht oder kann eine Sonderveranstaltung zu dem gewünschten Termin nicht durchgeführt werden, unterbreitet die Bosch Rexroth AG einen alternativen Terminvorschlag.
Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und der Bosch Rexroth AG kommt jedoch erst mit Übersendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch die Bosch Rexroth AG vor Beginn der Veranstaltung unter Nennung aller erforderlichen Angaben zustande. Vertragspartner ist ausschließlich der genannte Auftraggeber.

3. Beginn, Dauer und Ort von Veranstaltungen des Trainingsangebots
Beginn, Dauer und Ort der Trainings sind dem aktuellen Trainingsprogramm zu entnehmen. Alle Veranstaltungen werden aber erst mit ausdrücklicher Vereinbarung/mit Auftragsbestätigung durch die Bosch Rexroth AG verbindlich. Programmänderungen behält sich die Bosch Rexroth AG vor.

4. Leistungen
Die Bosch Rexroth AG erbringt die Dienstleistungen im Rahmen der Veranstaltungen des aktuellen Trainingsprogramm als auch im Rahmen von Sonderveranstaltungen selbst, durch Angestellte und/oder freie Mitarbeiter.
Umfang, Form, Thematik sowie Ziel der Trainings werden im aktuellen Trainingsprogramm oder durch ausdrückliche Vereinbarung festgelegt und dem Bedarf der Teilnehmer sowie dem aktuellen Stand der Technik angepasst.

5. Preise
Die Preise sind im aktuellen Trainingsprogramm ersichtlich und/oder werden mit dem Auftraggeber schriftlich vereinbart. Die im aktuellen Trainingsprogramm angegebenen Preise verlieren mit Erscheinen eines neuen Trainingsprogramms ihre Gültigkeit.
Alle Preisangaben erfolgen in EURO und verstehen sich zuzüglich gesetzlicher MWST. Im Preis sind Arbeitsunterlagen, Pausenverpflegung und Mittagessen während des Trainings enthalten, nicht jedoch Hotelreservierungen, Übernachtungskosten etc. Die Nichtinanspruchnahme einzelner Trainingseinheiten berechtigt nicht zu einer Ermäßigung des Rechnungsbetrages.

6. Zahlung (2)
Das Honorar ist nach Rechnungserhalt zu zahlen. Die Zahlungsweise und der Zahlungstermin ist der Rechnung zu entnehmen. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen.

7. Absage, Ausfall, Verlegung und Änderung von Trainings
a) Liegen nicht genügend Anmeldungen entsprechend der für eine Veranstaltung des aktuellen Trainingsprogramms vorgesehenen Mindestteilnehmerzahl vor oder ist aus anderen nicht von der Bosch Rexroth AG zu vertretenden Gründen wie z. B. Erkrankung des Trainers eine ordnungsgemäße Durchführung einer Veranstaltung nicht möglich, so hat die Bosch Rexroth AG das Recht, Trainingsveranstaltungen abzusagen, zu verschieben bzw. an einem neuen zu vereinbarenden Termin nachzuholen. Bereits gezahlte Entgelte werden im Fall der Absage durch die Bosch Rexroth AG erstattet. Ersatz- und Folgekosten des Auftraggebers und Dritter wegen Ausfalls von Veranstaltungen oder Verschiebung von Veranstaltungen oder einzelnen Unterrichtsstunden sind in jedem Fall ausgeschlossen.
b) Soweit der Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt wird, berechtigen der Wechsel der Dozenten und Verschiebungen im Ablaufplan den Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgelts.

8. Rücktritt und Kündigung (3)
Der Auftraggeber kann unter Einhaltung einer Frist von mindestens zwei Kalenderwochen vor Beginn einer Veranstaltung des aktuellen Trainingsangebots kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Maßgebender Zeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Bosch Rexroth AG.
Erfolgt der Rücktritt nicht fristgerecht oder bleiben angemeldete Teilnehmer ohne Kündigung von der Veranstaltung fern, so ist der Auftraggeber verpflichtet, 50 % des Gesamthonorars zuzüglich der der Bosch Rexroth AG bereits für das Training entstandenen Kosten zu bezahlen.
Der Rücktritt ist in jedem Fall schriftlich der Bosch Rexroth AG mitzuteilen.
Bereits gezahlte Entgelte werden erstattet, soweit die Verpflichtung zur Zahlung eines Honorars nach dieser Bestimmung entfallen ist.

9. Haftung
a) Für den Erfolg des Trainings ist jegliche Haftung seitens der Bosch Rexroth AG sowohl gegenüber dem Auftraggeber als auch gegenüber Dritten ausgeschlossen. Trainingsinhalte werden nach bestem Wissen und Gewissen vermittelt. Für deren richtiges Verständnis kann jedoch keine Haftung übernommen werden.
b) Bei Diebstahl oder Verlust vom Auftraggeber oder einzelner Teilnehmer eingebrachter Gegenstände haftet die Bosch Rexroth AG nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
c) Bei Unfällen haftet die Bosch Rexroth AG als Veranstalter nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

10. Copyright
Die Trainingsunterlagen enthalten urheberrechtlich geschützte Informationen. Alle Rechte, insbesondere die des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Trainingsunterlagen oder von Teilen daraus, bleiben der Bosch Rexroth AG vorbehalten.

11. Datenspeicherung
Wir sind berechtigt, die im Zusammenhang mit den Geschäftsbeziehungen erhaltenen Daten über den Vertragspartner und Kursteilnehmer (falls nicht Vertragspartner) im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten und zu speichern, soweit dies im Rahmen der Durchführung des Vertrages zweckmäßig erscheint oder rechtlich geboten ist.

12.Sonstiges
a) Von dem Vertrag abweichende Vereinbarungen und Nebenabsprachen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
b) Der Auftraggeber verpflichtet sich gegenüber der Bosch Rexroth AG vor und während dem Training, die Bosch Rexroth AG über alle Veränderungen zu informieren, die direkt oder indirekt die Maßnahme beeinflussen könnten.
c) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen und der getroffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen.
d) Da Irrtümer und Druckfehler nicht ausgeschlossen werden können, gelten die Angaben des aktuellen Trainingsprogramms ohne Gewähr.

13.Schlussbestimmungen
a) Für die vertraglichen Beziehungen gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Übereinkommens der vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
b) Gerichtsstand ist Sitz der Betriebsstätte der Bosch Rexroth AG, die die Trainingsveranstaltung durchführt, wenn der Auftraggeber Kaufmann oder juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen ist.
Die Bosch Rexroth AG ist auch berechtigt, vor dem Gericht zu klagen, welches für den Sitz oder eine Niederlassung des Auftraggebers zuständig ist.


Stand September 2010
1) Bei Bildungsmaßnahmen, die nach der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV) gefördert werden, sind kurzfristige Freistellungen von der Trainingsteilnahme nur in Abstimmung mit der fördernden Stelle möglich.

2) Bei geförderten Maßnahmen erfolgt die Finanzierung der Trainingskosten durch sog. „Bildungsgutscheine“ oder direkte Kostenübernahme durch die fördernde Stelle. Bitten setzen Sie sich dazu mit Ihrem zuständigen Berater bei der Bundesagentur für Arbeit in Verbindung.

3) Es ist möglich, bei der Bundesagentur für Arbeit oder Jobcentern einen Antrag auf Förderung der beruflichen Weiterbildung nach den Richtlinien des Sozialgesetzbuches, Drittes Buch (SGB III) zu stellen. Ist wegen Nichtbewilligung der Fördermaßnahme eine Teilnahme am gebuchten Training nicht möglich, kann der Teilnehmer ebenfalls nur unter Einhaltung der oben genannten Frist kostenfrei zurücktreten. |
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